Mit dem LCD-Signaturtablett STU-520 kündigt Wacom die Erweiterung seines Portfolios digitaler Signaturtabletts an. Signaturtabletts ermöglichen es, überall dort, wo es auf digitalen Workflow und hohe Sicherheitsstandards ankommt, digitale handgeschriebene Unterschriften aufzuzeichnen – beispielsweise in Banken, Hotels oder im Einzelhandel. Zusätzlich bietet das STU-520 die Möglichkeit, auf innovative Weise Marken, Werbung oder Vertriebsinitiativen am POS zu kommunizieren. Dies wird durch das erste Farb-LCD im Wacom Signaturbereich ermöglicht, das hochauflösende Bilder und Logos wiedergibt. Das STU-520 wird ab Herbst 2010 erhältlich sein.

Mit dem STU-520 lassen sich digitale handgeschriebene Signaturen innerhalb vieler alltäglicher Prozesse realisieren, wie zum Beispiel beim Bezahlvorgang per Karte an der Kasse, beim Eröffnen eines Bankkontos, beim Abschließen eines Mobilfunkvertrags oder sogar beim Einchecken im Hotel. Es zeigt die Unterschrift an, während der Kunde auf dem Display unterschreibt, und vermittelt somit ein ähnliches Gefühl wie beim Signieren auf Papier.

Das STU-520 ist klein und kompakt: Es ist mit einem qualitativ hochwertigen Display im Breitbildformat (10,4 x 6,5 cm) ausgestattet, das eine WVGA-Auflösung von 800 x 480 Punkten bietet. Es kann auf einfache Weise so programmiert werden, dass es beispielweise ein Firmenlogo oder Marketing-Inhalte auf dem Display zeigt. Um die Bedienung für die Endkunden weiter zu vereinfachen, können auch farbige Schaltflächen in die Display-Anzeige programmiert werden – zum Beispiel „Drücken Sie grün für ,ja’ oder rot für ,nein’.“ Wenn das Display gerade keine interaktiven Funktionen ausführt, kann es Sonderangebote oder Vertriebsinitiativen anzeigen.

So wie die anderen Signaturtabletts der Serie basiert das STU-520 auf der von Wacom patentierten Stift-Technologie. Da die Stifte kabel- und batterielos sind, arbeiten sie ergonomisch und wartungsfrei. Neben den aktuellen XY-Koordinaten erkennen alle Wacom Signaturtabletts die Druckintensität und die Geschwindigkeit des Stiftes während des Unterschreibens. Diese Daten (XY-Position und Druck) können für die Generierung von individuellen biometrischen Profilen für jeden Unterzeichner verwendet werden.

Quelle: Wacom Europe GmbH, Europark Fichtenhain A9, D – 47807 Krefeld

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iStock_000005923105XSmallUnterschreiben ist seit Jahrtausenden eine sozial akzeptierte Methode der Authentifizierung und Identifizierung. Innovation ist, wenn das so bleibt. Unsere Mission ist es, diese gelernte Kulturtechnik auf elektronische Dokumente zu übersetzen und weiter zu entwickeln.

Der Großteil aller Dokumente wird heute elektronisch erstellt. Das Originaldokument ist DIGITAL. Der Ausdruck ist bereits die erste Kopie.

Bleiben Sie im elektronischen Workflow; sparen Sie Kosten. Dokumente erstellen, unterschreiben, versenden, archivieren – alles ohne Medienbruch. Der enorme Einspareffekt bei Prozess- und Verwaltungskosten geht einher mit dem Zugewinn an Sicherheit für ihre Dokumente und Geschäftsabläufe. Das Unterzeichnen mit einer digitalen Unterschrift ist genau seinfach wie Unterschreiben auf Papier mit dem Vorteil, dass digital signierte Dokumente nachträglich nicht mehr unbemerkt verändert werden können.

Es gibt DINGE die ändern sich nie….Wozu auch, Unterschreiben wie schon immer. Aber elektronisch.

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Die EU-Expertengruppe hat im Nov. 2009 einen neuen e-Invoicing Report veröffentlicht. Bei dem Report handelt es sich um einen Vorschlag der EU-Expertengruppe, der ursprünglich zum Ziel haben soll, dass Rechnungsprozesse insbesondere im internationalen Umfeld einheitlich, einfach und zugleich sicher für alle Unternehmen umsetzbar sind.

Diese Zielsetzung wird mit den aktuellen Vorschlägen leider nicht erreicht. Das Gegenteil ist der Fall. Die Vorschläge der EU-Expertengruppe wirken in mehreren Punkten einer Entbürokratisierung entgegen, erschweren die Tätigkeit insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen und erhöhen das Sicherheitsrisiko für alle Unternehmen.

Zentrales Element in den Vorschlägen der EU-Expertengruppe ist der Ersatz einheitlich geregelter elektronischer Signaturen im e-Invoicing durch „interne Kontrollen“. Dies bedeutet sicherheitstechnisch ein Rückschritt und gleichzeitig den Zerfall der bestehenden EU-weiten einheitlichen Regelung in nationalstaatliche, uneinheitliche Anforderungen. Somit wären höhere Kosten und Sicherheitsrisiken für alle Unternehmen in der EU zu befürchten. Uneinheitliche, nationalstaatliche Anforderungen bürden sowohl Konzernen und insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen zusätzliche Lasten für internationale Rechnungsprozesse auf. 

Die Umsetzung der Vorschläge der Expertengruppe hätte folgende negative Auswirkungen: 

  • Der Verzicht auf die bereits heute bestehenden klaren EU-weiten Rahmenbedingungen hätte intransparente, nicht einheitliche, nationalstaatliche Einzelregelungen zur Folge.   
  • Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen „internen Kontrollen“ resultieren in der Praxis in unterschiedlichen nationalen Definitionen und Anforderungen.
  • Ohne das international standardisierte und anerkannte Instrument der elektronischen Signatur, kann die Authentizität und Integrität einer elektronischen Rechnung nicht überall und jederzeit einheitlich nachgewiesen werden. So wären Unternehmen und Behörden gezwungen eine Vielzahl an Maßnahmen zu ergreifen, um dies lokal und international ersatzweise hinreichend zu sichern.
  • Die bereits heute bestehende einheitliche Anerkennung von elektronischen Rechnungen, wäre durch eine nationalstaatlich orientierte Definition von internen Kontrollen gefährdet. Dies bedeutet ein wesentlich höhere Investitionsrisiko für alle international tätigen Unternehmen.
  • Elektronische Rechnungen, deren Authentizität und Integrität nicht hinreichend geschützt wird, ermöglichen einfachen und massenhaften Vorsteuerbetrug auch über Landesgrenzen hinweg. Diese Betrugsfälle gehen dabei nicht nur zu Lasten der Finanzbehörden, sondern aller Steuerzahler.           
  • Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen werden durch Ersatz der elektronischen Signatur durch „interne Kontrollen“ genötigt, sich auf eine Mehrzahl an unterschiedlichen Anforderungen und Verfahren einzustellen. Dies benachteiligt besonders kleinere Unternehmen, da der Aufwand unterschiedliche Verfahren zu implementieren in der Regel für diese Unternehmen nicht wirtschaftlich darstellbar ist.

Da die EU-Rechnungsrichtlinie in den vergangenen Jahren in den EU-Staaten erfolgreich umgesetzt wurde, besteht aktuell kein Grund zur Ergreifung Änderung der Richtlinie und Aufbau zusätzlicher bürokratischer Hürden. Eine Vielzahl von Unternehmen aller Größen und Branchen praktizieren sicheres e-Invoicing mit elektronischen Signaturen seit Jahren grenzüberschreitend. Hierfür sind zahlreiche Signaturtechnologien von unterschiedlichen Herstellern und Dienstleistern am Markt verfügbar und praktisch erprobt

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Durch die einfache und intuitive Verwendung der xyzmo Produkte kann der Versicherungsagent den Kunden hinkünftig seine Polizzen unter Verwendung der handschriftlichen Unterschrift elektronisch unterzeichnen lassen. Dieser elektronische Unterschriftsprozess ist dem bisherigen papierbasierenden sehr ähnlich und hat daher eine hohe Kundenakzeptanz. Die xyzmo Signaturlösungen schützen zudem im Zuge des Unterschriftsvorgangs die unterzeichneten Verträge vor unbemerkter Veränderung. Damit wird verhindert, dass Dokumente nachträglich manipuliert werden. Die unterschriebenen Verträge können automatisch in das Backendsystem synchronisiert werden, sobald der Außendienstmitarbeiter mit dem Unternehmen verbunden ist. Dies reduziert die Möglichkeit, dass Verträge verloren gehen und macht diese rasch zur weiteren Bearbeitung verfügbar. Auch im Backoffice können erforderliche weitere Unterschriften auf Basis der Signaturlösung voll elektronisch abgebildet werden. Die gesamte bisherige Papierlogistik beginnend vom Verschicken der Dokumente bis zum abschließenden Einscannen entfällt.

Vorteile

  • Keine Kosten für Druck, postalischen Versand, Faxen oder Scannen der unterfertigten Polizzen und Verträge
  • Wesentliche Beschleunigung der Prozesse; unmittelbare Verfügbarkeit der unterzeichneten Verträge im Back-office
  • Erhöhte Dokumentensicherheit – höchste Sicherheitsstandards schützen sowohl die Vertragsinhalte als auch die aufgezeichneten Unterschriften
  • Minimierung des Betrugs- und Missbrauchsrisikos
  • Verträge können nicht verloren gehen und beinhalten alle Unterschriften.
  • Die Lösung lässt sich einfach und rasch in bestehende IT-Umgebungen integrieren.
  • Investitionssicherheit durch Unabhängigkeit der xyzmo Softwarelösung von der Hardware zur Unterschriftserfassung

xyzmo ermöglichte es, die Prozesse bei Phoenix zu rationalisieren (Phoenix ist Israels größter Versicherungsanbieter)

Die Lösung von xyzmo hat bei Phoenix wesentlich dazu beigetragen, papierbasierende Prozesse zu eliminieren und die Geschäftsabläufe zu rationalisieren. Sobald der Außendienstmitarbeiter, der einen Laptop und eine Mobilfunkverbindung verwendet, ein Formular des Unternehmensportals aufruft und die Konditionen der Versicherungspolizze ausfüllt, erscheint ein Menü mit sämtlichen erforderlichen Unterschriften und er kann ganz einfach genau zu den Stellen, wo die Unterschriften erforderlich sind, navigieren. Das Unternehmen hat jeden Mitarbeiter mit einem Signaturtablet ausgestattet, welches mit dem Laptop durch einen USB-Anschluss verbunden ist. Während des Unterschriftsvorgangs erstellt der SIGNificant-Server zudem auf Basis der erfassten Unterschrift ein Unterschriftsprofil der unterschreibenden Person. Bei sämtliche zukünftigen Änderungen oder Ergänzungen zur Polizze werden die Unterschriften anhand dieses erstellten Profils auf Echtheit überprüft. Sobald alle Unterschriften geleistet sind, wird die Polizze zum Hauptserver in Echtzeit übertragen und die Genehmigung erfolgt durch das Ausstellen einer Polizzennummer. Der Außendienstmitarbeiter kann abschließend eine Kundenkopie emailen/faxen oder drucken, und Phoenix archiviert nur das Original im elektronischen Format.

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Durch die einfache und intuitive Verwendung kann der Kunde alle Belege unter Verwendung der handschriftlichen Unterschrift (alternativ via Smartcard) elektronisch unterzeichnen. Dieser elektronische Unterschriftsprozess ist dem bisherigen papierbasierenden sehr ähnlich und hat daher eine hohe Kundenakzeptanz. Optional kann die geleistete Unterschrift in Echtzeit mit einem gespeicherten Unterschriftenprofil verglichen werden. Verwechslungen und Betrug sind hiermit nahezu unmöglich.

Die xyzmo Signaturlösungen schützen zudem im Zuge des Unterschriftsvorgangs die unterzeichneten Belege vor unbemerkter späterer Veränderung. Die unterschriebenen Dokumente sind unmittelbar im Backendsystem verfügbar. Dies reduziert die Möglichkeit, dass Belege verloren gehen und macht diese rasch zur weiteren Bearbeitung und Suche verfügbar. Die gesamte bisherige Papierlogistik entfällt.

Highlights der xyzmo Lösung

  • Wesentliche Beschleunigung der Prozesse; unmittelbare Verfügbarkeit der unterzeichneten Belege im Back-office
  • Kundenunterschriften können anhand eines automatischen Unterschriftenvergleichs mit einem zuvor erfassten Unterschriftsprofil verglichen werden. Verwechslungen und Betrug sind damit nahezu ausgeschlossen.
  • Erhöhte Belegsicherheit – höchste Sicherheitsstandards schützen sowohl die Beleginhalte als auch die aufgezeichneten Unterschriften. Auf Wunsch werden die Kassentransaktionsdaten und die Unterschriften erst am Server im Rechenzentrum zum fertigen Beleg umgewandelt.
  • Belege können nicht verloren gehen und beinhalten alle Unterschriften.
  • Die Lösung lässt sich rasch in bestehende IT-Umgebungen integrieren.
  • Investitionssicherheit durch Unabhängigkeit der xyzmo Softwarelösung von der Hardware zur Unterschriftserfassung

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Im Januar 2009 wurde eine Empfehlung der EU-Kommission veröffentlicht, die u. a. auch Regelungen zur elektronischen Signatur im Zusammenhang mit elektronischen Rechnungen thematisiert. In der Presse wurden die Vorschläge der EU-Kommission oft verkürzt und irreführend dargestellt, sodass sich das Competence Center Elektronische Signatur (CCES) des VOI – Verband Organisations- und Informationssysteme e. V. zu einer Klarstellung aufgefordert sieht.

Das Competence Center Elektronische Signatur (CCES) im VOI – Verband Organisationsund Informationssysteme e. V. vereinigt verschiedene Anbieter und Berater für Signaturtechnologien. Der VOI ist der Verband der Anbieter für Enterprise -Content- Management (ECM)- und DokumentenManagement-Systeme (DMS) im deutschsprachigen Raum und hat mehr als 250 Mitglieder.

Im Januar 2009 wurde eine Empfehlung der EU-Kommission veröffentlicht, die u. a. auch Regelungen zur elektronischen Signatur im Zusammenhang mit elektronischen Rechnungen thematisiert. Diese Dokumente (englischsprachigen PDFs der EG) können eingesehen werden unter:

http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/documents/common/whats_new/com_2009_20_en.pdf

http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/documents/common/whats_new/memo_e-invoicing_en.pdf

http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/documents/common/whats_new/com_2009_21_en.pdf

In der Presse wurden die Vorschläge der EU-Kommission oft verkürzt und irreführend dargestellt, sodass sich der CCES im VOI zu einer Klarstellung aufgefordert sieht. Wenn im Zusammenhang mit dem Vorschlag der EU-Kommission behauptet wird, (sinngemäß) die EU habe die elektronische Signatur für elektronische Rechnungen abgeschafft, wird dem entgegengetreten.

Die Änderungsvorschläge zur RL 2006/112 EG betreffen im Wesentlichen verschärfte Anforderungen an den Beleginhalt von Rechnungen und die Meldepflichten der Unternehmen im Rahmen der Umsatzsteuer zur Verbesserung der Betrugsprävention im Bereich der Umsatzsteuer.

Es werden dort auch – vor allem an den Mittelstand adressierte – Vorschläge unterbreitet, wie der Versand von Rechnungen im Allgemeinen (“Simplified VAT invoice” vs. “Full VAT invoice”), aber auch von elektronischen Rechnungen erleichtert werden kann. Für letzteren Punkt wurde vorgeschlagen, die Artikel 233, 234, 235 und 237 EG 2006/112 zu streichen. Dieser Vorschlag betrifft die Änderung umgesetzten Sekundärrechts in allen Mitgliedsstaaten der EU und wird auf Vorschlag der Kommission durch den Europäischen Rat entschieden. Zuvor müssen das Europäische Parlament und der Rat für Wirtschaft und Soziales angehört werden.

Ein Abschluss dieses Verfahrens wird nicht vor dem Jahr 2013 erwartet. Auch danach werden die Mitgliedsstaaten zur Anpassung der nationalen Vorschriften an eine ggf. geänderte Richtlinie mindestens zwei bis fünf Jahre Umsetzungsfrist erhalten. Der Vorschlag darf heute insofern auf keinen Fall als Legitimation für eine von § 14 Abs. 3 UStG abweichende Vorgehensweise verstanden werden. Auch im internationalen (EUweiten) Rechnungsversand sind die Vorschriften der EG 2006/112 derzeit als geltendes und zwingendes Recht einzuhalten.

Der EU-Vorschlag zielt auch nicht auf den Verzicht von Integrität und Authentizität, sondern lediglich darauf, die Signatur nicht mehr als einzige Technologie zur Erreichung dieses Zieles vorzuschreiben und auch andere – derzeit nicht definierte – Verfahren zu ermöglichen. Somit ist klar, dass auch bei einer Änderung der Vorgaben der Einsatz von Signaturen eine sichere und akzeptierte Technologie bleiben wird. Die Investitionssicherheit für heutige Signaturlösungen ist damit auf jeden Fall gegeben.

Zu kritisieren ist auch der Ablauf der durchgeführten Konsultation, die dem Vorschlag voranging. Es ist unausgewogen, wenn lediglich 16 Einzelmeinungen von überwiegend nicht in den elektronischen Rechnungsversand involvierten Institutionen eingeholt werden, aber weder das BSI noch die Bundesnetzagentur angehört wurden, in deren Zuständigkeitsbereich in Europa die meisten elektronischen Rechnungen nach den hier betroffenen Vorschriften versendet werden.

Inhaltlich nimmt der CCES im VOI zum Vorschlag der Streichung der Artikel 233, 234, 235 und 237 EG 2006/112 daher wie folgt Stellung:

Der Populismus in Sachen “Entbürokratisierung” kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine Streichung jeglicher Vorschriften zur Absicherung elektronischer Rechnungen deutlich zu weit geht und eben auch nicht intendiert ist.

Eine bloße Streichung der Artikel 233, 234, 235 und 237 EG 2006/112 ist nur schwer mit den gleichzeitigen Bestrebungen der EU-Kommission zur Betrugsbekämpfung in Einklang zu bringen. Welchen Sinn hat die Ausweitung der Anforderungen an den Rechnungsinhalt, wenn man dem Beleg selbst nicht vertrauen kann?

Das zu steuerrechtlichen Folgen erstellte Gutachten ist in weiten Teilen unvollständig. Die “Folgenabschätzung” zieht nicht einmal die Risiken in Betracht, die durch den massenhaften Versand von ungesicherten Rechnungsbelegen für die Unternehmen und für das Steueraufkommen entstehen könnten.

Dies ist nicht verständlich, da doch in den letzten Jahren fast alle großen Telekommunikationsunternehmen, Versandhäuser und Auktionsplattformen mit dem Problem des Versandes gefälschter elektronischer Rechnungen in ihrem Namen konfrontiert waren.

Soweit auf eine “Gleichbehandlung” von Papier und elektronischen Belegen abgestellt wird, sei darauf hingewiesen, dass der Gleichheitsgrundsatz im Sinne der Verfassung nicht nur die “ungleiche Behandlung von Gleichem”, sondern auch die “gleiche Behandlung von Ungleichem” verbietet. Dass sich die Risiken der Fälschung und massenhaften Verbreitung einer Papierrechnung deutlich von denen einer elektronischen Rechnung unterscheiden, liegt auf der Hand, sodass auch entsprechende Gegenmaßnahmen erforderlich sind. Das hat nichts mit überflüssiger Bürokratie zu tun.

Eine Streichung der Artikel 233, 234, 235 und 237 EG 2006/112 kann daher nicht befürwortet werden!

Der CCES des VOI befürwortet jedoch ausdrücklich eine Lockerung und technische Öffnung der Sicherungsvorschriften für elektronische Rechnungen, um andere, ebenfalls sichere Verfahren zuzulassen. Dabei müssen jedoch die Anforderungen an die Integritätssicherung und Authentizitätssicherung stets gewährleistet bleiben. Letztendlich muss ein Empfänger wissen, von wem eine Rechnung wirklich stammt bzw. ob sie unverändert ist, und der Versender muss eine einfache Prüfbarkeit der Echtheit ermöglichen – jeweils im eigenen Interesse und im Sinne einer Verfahrenssicherheit.

Es wäre z. B. denkbar – wie bei EDI schon lange üblich – mehr auf die Vereinbarung zwischen den Parteien und den Stand der Technik abzustellen. So könnten auch andere Systeme, die eine Integritätssicherung am Dokument und die Authentizität des Ausstellers gewährleisten, zum Zug kommen. Zum Beispiel könnten Rechnungen in Deutschland einfach per E-Mail übermittelt werden, wenn der E-Mail-Dienst die Anforderungen des Bürgerportalgesetzes (De-Mail) erfüllt. Auch biometrische Verfahren (etwa elektronische Signatur per Unterschrift) hätten es einfacher, sich diesen Markt zu erschließen. Der Preis oder die Komplexität von Signaturverfahren alleine sind inzwischen kein Argument mehr gegen die elektronischen Signaturen zur Absicherung elektronischer Rechnungen: Bestehende Technologien und Produkte helfen allen Beteiligten, ob KMUs oder Großunternehmen, schon jetzt Kosten zu senken – sowohl auf Versender-, als auch auf Empfängerseite. Es existieren skalierbare, kostengünstige und gesetzeskonforme Inhouseund ASP-Lösungen von VOI-Mitgliedern am Markt, die einen Return on Invest in kurzer Zeit ermöglichen und hohe Verfahrenssicherheit gewährleisten.

Weitere Informationen zum VOI und seinen Competence Centern unter www.voi.de

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Ein transportables, kompaktes und widerstandsfähiges Erfassungstablet für den mobilen Einsatz.”

stu-300_wacomTechnische Highlights:

  • Monochromes LCD-Display mit hochauflösenden 396 x 100 Pixel
  • Hohe Erfassungsqualität der Unterschrift mit 200 Signalen pro Sekunde und 512 Druckstufen
  • Ergonomisches Design
  • Leicht und kompakt
  • Kratzfestes und nicht reflektierendes Display
  • Display kommt ohne wartungsanfällige Hintergrundbeleutung aus
  • Stift ohne Batterie
  • USB-Schnittstelle
  • Keine zusätzliche Stromversorgung
  • High-Speed Encryption

Der genaue Zeitpunkt der Markteinführung steht noch nicht fest. Wir werden das Tablet ab Beginn der Markteinführung in der kompletten Produktsuite auf allen Plattformen (Windows und Linux) unterstützen und haben erste Tests mit Laborversionen bereits erfolgreich abgeschlossen. Vorbestellungen sind schon möglich.

Vergleich mit anderen typischen LCD-Tablets:

signature_pads

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Am 28. September 2008 hat T-Mobile USA Inc. ein ambitioniertes Programm – bezeichnet als “Fünf Minuten Aktivierung („5MA“)” – gestartet. Es reduziert die Aktivierungszeit für neue Mobiltelefone in den mehr als 1500 Geschäften von 35 Minuten auf 5 Minuten drastisch. Ein wichtiger Bestandteil dieses Programms ist die einzigartige, sichere und hoch skalierbare elektronische xyzmo-Unterschriftslösung, die komplett in die T-Mobile Aktivierungsplattform integriert wurde. Dies ermöglicht es T-Mobile, neue Serviceverträge und Kassenbelege in allen T-Mobile Geschäften USA-weit (aktuell mehr als 8.500 Arbeitsplätze) voll elektronisch abzuwickeln.

ingenico_functionsDie komplette Integration wurde von nur einem xyzmo Consultant unter dem Gesamtprojektmanagement von Accenture in der rekordverdächtigen Zeit von nur einem Monat durchgeführt. Der Aktivierungsprozess in allen T-Mobile Geschäften ist durch die von der xyzmo-Unterschriftslösung zur Verfügung gestellten Funktionen nun wesentlich schneller, effektiver und sicherer: Die Serviceverträge werden automatisch mit jenen Daten ausgefüllt, die von den Magnetstreifen auf dem Führerschein und der Kreditkarte gelesen werden können; die Sozialversicherungsnummer wird über ein Soft-Keyboard am Unterschriftstablet (Ingenico 6780) vom Kunden geheim und uneinsehbar eingegeben. Der Kunde überprüft anschließend die Daten bevor er den Vertrag am Ingenico 6780 Unterschriftstablet elektronisch unterschreibt. Der elektronische Servicevertrag wird daraufhin durch das weltweit führende xyzmo Seal Signaturverfahren zum elektronischen Original und ein Papiervertrag somit überflüssig. Zur Ablage wird der Vertrag unmittelbar nach der Unterschrift der bestehenden T-Mobile Dokumentenmanagementlösung von EMC „Documentum“ übergeben und gleichzeitig dem Kunden via e-Mail zugesendet. Das schließt den völlig papierlosen Prozess ab und vermeidet alle Kosten rund um Papier, Toner, Versenden, Scannen, Papierarchivierung bei Iron Mountain und damit zusammenhängende Arbeitszeiten.

Für den Kunden bedeutet das ein wesentlich verbessertes und neues Einkauferlebnis. Das T-Mobile-Verkaufspersonal kann durch die gewonnene Zeit ein wesentlich besseres Service bieten und sich statt auf Verwaltungsaufgaben auf die Kundenbedürfnisse fokussieren. Wartezeiten für die Kunden wurden durch die elektronische Unterschrift substantiell verkürzt. So profitieren Kunden, Verkaufspersonal und T-Mobile gleichzeitig von der modernen xyzmo-Unterschriftslösung, die in ihrer Art eine der größten Installationen dieser Technologie weltweit ist.

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Highlights

  • Kunde: WIND Hellas – eines der größten Telekommunikationsunternehmen in Griechenland
  • Produkt: SIGNificant Server
  • Anzahl der Unterschriftsstationen: ca. 400 Shops mit jeweils mehreren Arbeitsplätzen

Überblick

WIND Hellas (früher TIM Hellas) ist eines der größten Telekommunikationsunternehmen in Griechenland mit einem Jahresumsatz von € 1,1 Mrd. EUR und mehr als 4,4 Mio. Kunden. Das Unternehmen wurde 1992 gegründet und wurde durch innovative Produkte und Services rasch das technologisch führende Unternehmen am griechischen Mobilfunkmarkt. Im Jahr 2006 kaufte WIND Hellas den viertgrößten griechischen Anbieter Q-Telecom. Durch diese Übernahme konnte die Marktposition weiter verstärkt werden.

Die Herausforderung

Der Prozess, den WIND für die Erzeugung, den Ausdruck, die Unterschrift und das anschließende Handling der Verträge benötigte, war nicht nur im Shop selbst zeitaufwendig, teuer und arbeitsintensiv, sondern führte auch in der zentralen Vertragsverwaltung zu einem enormen Arbeitsaufwand. Jeden Tag wurden große Papiermengen in den Shops erzeugt, die in der Zentrale wieder digitalisiert und verwaltet werden mussten.

Der Ablauf beinhaltete mehrere zeitaufwendige Schritte, um neue Verträge abzuschließen oder bestehende Verträge zu verlängern. Deshalb suchte das Unternehmen nach einer umfassenden digitalen Lösung, die den Anforderungen des gesamten Prozesses und der dabei eingesetzten Systeme gerecht wird.


Die Lösung

tablet_windDie SIGNificant Unterschriftslösung erfüllte nicht nur die gestellten Anforderungen, sondern bot darüber hinaus viele weitere Vorteile. Sie wurde deshalb von WIND in einem offenen Bieterverfahren als klar beste Lösung ausgewählt.

SIGNificant konnte einfach und rasch in die bestehenden Systeme integriert werden. Um bewährte Abläufe weitestgehend beibehalten zu können, wurde bei der Kundenunterschrift bewusst auf eine Kombination von Unterschrift auf Papier und elektronischer Unterschrift gesetzt. Ein spezielles Tablet (Wacom Volito Inking Pen) unterstützt diese Art der Unterschriftsaufzeichnung optimal. Es ermöglicht, den Papiervertrag auf das Tablet zu legen und mit einem speziellen Stift mit inkludierter Kugelschreiberspitze so zu unterschreiben, dass einerseits eine unterschriebene Papierversion und andererseits gleichzeitig eine digitale Kopie entstehen. Dabei wird die Unterschrift des Unterzeichners inklusive aller biometrischen Merkmale wie Druck, Geschwindigkeit, Beschleunigung und Schriftwinkel im elektronischen Vertrag verschlüsselt gespeichert. Weiters wird beim Vertragsabschluss eine Ausweiskopie des Unterzeichnenden dem Vertrag als Anhang beigefügt.

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Der SIGNificant Server ermöglicht es sehr einfach, eine bestehende IT-Infrastruktur um alle Funktionen für die Umsetzung vollständig papierloser Prozesse zu erweitern. Einerseits kann eine persönliche, elektronische Unterschrift auf Basis einer breiten Palette von Signaturtabletts unterschiedlicher Hersteller aufgezeichnet werden, andererseits werden Smart-Cards, Tokens und SW-Zertifikate sowohl für Einzelsignaturen als auch für Massenverfahren unterstützt.

Einfach integrieren

Integrieren Sie die xyzmo Technologie mit nur wenigen Zeilen Code! Nutzen Sie die Funktionen des SIGNificant Servers ganz einfach per Webservice-Aufruf. Dieser Aufruf kann auch aus Ihrem eigenen Netzwerk erfolgen. Drei Varianten von Webservices werden unterstützt:

Webservice Advanced

  • Zertifikat und Konfiguration (Logo, Position,…) zentral am Server
  • Vordefinierte Standard-Workflows
  • Nur 1 Aufruf pro Signatur/Überprüfung
  • Erweiterbar durch eigene Workflows

Webservice Native

  • Zertifikate zentral am Server
  • Konfiguration (Logo, Position, …) dynamisch und vom Benutzer steuerbar
  • viele verschiedene Konfigurationen

Webservice Native mit externer Signatur

  • Funktionalität wie Webservice Native
  • Zertifikat lokal am PC des Benutzers

Probieren Sie die Webservice Schnittstelle zur xyzmo Technologie sofort aus! Unter http://testlab.xyzmo.com stellen wir Ihnen kostenlos einen Remote-Zugang zu einem SIGNificant Server zur Verfügung. Testen Sie all seine Funktionen via Internet. Wir haben fertige Code-Beispiele in den verschiedensten Sprachen vorbereitet. Ihre Zugangsdaten erhalten Sie über das Kontaktformular.

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Christel Gekeler – Human Resources Development hat mit dem Trainingssystem „KOMET – Kompetenz in Kommuni­kations­methoden“ den INTERNATIONALEN DEUTSCHEN TRAININGSPREIS 2009 gewonnen.

Der Internationale Deutsche Trainings-Preis (der „Oscar der Trainingsbranche“) wird seit 18 Jahren jährlich durch den BDVT, den Berufsverband für Trainer, Berater und Coaches, vergeben. Ausgezeichnet werden außergewöhnliche Ausbildungs-, Weiterbildungs- oder Qualifizierungs­maßnahmen in Form von Trainings, Seminaren oder Workshops.

Auf Europas größter Weiterbildungsmesse didacta in Hannover hat Christel Gekeler vom 10. – 14.02.2009 das prämierte Trainingskonzept vorgestellt und wurde im Rahmen einer Abendgala mit Bronze geehrt.

Wir gratulieren ganz herzlich und freuen uns Teil dieses Trainingsprogramms gewesen zu sein.

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Zeitbombe E-Rechnung

February 24th, 2009

(Wien, 24.2.2009 – Quelle: http://www.telekom-presse.at/) Die E-Rechnung ist bequem und immer öfter kommt sie als pdf per E-Mail oder ist von einer Webseite abzuholen. Häufig ist sie aber nicht rechtskonform, da nicht digital signiert. Damit tickt für Unternehmen, die solche Rechnungen akzeptieren eine Zeitbombe: nämlich die einer saftigen Steuernachzahlung von unberechtigt abgezogener Umsatzsteuer.

Es kann sein, dass der Erlass aus dem Jahr 2005, der eine qualifizierte digitale Signatur auf einer E-Rechnung verlangt nie zur Anwendung kommt. Es kann aber auch sein, dass der Anwender eine Großbetriebsprüfung hat. Und dass dabei die Steuerprüfer eine Liste aller Unternehmen ausheben, die unsignierte digitale Rechnungen akzeptiert haben. Die dann natürlich eine Vorschreibung zur Nachzahlung der unberechtigt abgezogenen Umsatzsteuer nebst Strafbescheid erhalten.

Dann gibt es sicher einen Aufschrei und es kann sein, dass das politisch aplaniert wird. Es kann aber auch sein, dass der Finanzminister sagt, dass der Staat angesichts der Belastungen durch die Krise leider auf gesetzlich zustehende Einnahmen nicht verzichten kann um den Budgetpfad einzuhalten. Und es kann auch sein, dass der Verwaltungsgerichtshof den Erlass aus dem Jahr 2005 hebt. Es kann aber auch sein, dass sich der VWGH der Argumentation des Finanzministers anschließt und den Erlass nicht aufhebt. Das Risiko liegt also bei den Unternehmen, die unsignierte Rechnungen akzeptieren. Und vor allem bei den Geschäftsführern, denn diese haften persönlich für eingenommene Umsatzsteuer.

Dabei wäre Rechtssicherheit leicht zu erlangen, denn das digitale Signieren von maschinell erstellten Rechnungen ist nur ein ganz geringfügiger zusätzlicher Aufwand. 

Vollständiger Artikel: http://www.telekom-presse.at/ 

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logo_onlineclient

Die französische Regierung hat die große Bedeutung der digitalen Unterschrift erkannt und als erste in Europa Dokumente, die per digitaler Signatur unterzeichnet werden, per Gesetz für rechtskräftig erklärt. Einen ersten offiziellen Test bestand die neue Technologie, als die französische Justizministerin Rachida Dati und Staatssekretär Eric Besson ein elektronisches notarielles Dokument auf einem Wacom Stifttablett unterschrieben.

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Link: Biometric Signature

Das Video (1min.) zeigt ein Dokument mit zwei Unterschriftsfeldern. Zum Zweck der Demonstration werden diese von der gleichen Person unterschreiben. Die Musterunterschrift wurde vorher in der Unterschriftsdatenbank (Biometric Server) gespeichert. Das System erfasst dabei verschiedene Parameter der persönlichen Unterschrift, wie Rhythmus, Geschwindigkeit, Druck, Beschleunigung usw. 

biometric-signature1

Die erste Unterschrift im Video wird sofort richtig (Validation sucessfull) geleistet:

Bei der zweiten Unterschrift wird absichtlich einmal falsch (Validation failed) unterschrieben, um die biometrische Überprüfung zu zeigen.

Sie haben Interesse an der Lösung? Kontaktieren Sie uns: Link zum Kontaktformular

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Die Verteter am israelischen Versicherungsmarkt arbeiten größtenteils freiberuflich. Es steht ihnen frei, für beliebig viele Versicherungsanbieter zu arbeiten.

Um die Vertreter an sich und ihre Produkte zu binden, investieren die Versicherungsgesellschaften eine Menge Zeit und Geld. Jene Versicherungsgesellschaft die den Bedürfnissen ihrer Vertreter am besten entspricht und eine innovative Lösung anbietet wird wahrscheinlich mehr Versicherungen verkaufen und damit Marktanteile gewinnen.

Die Herausforderung 

Phoenix suchte nach einer sofort einsetzbaren Lösung, die die täglichen Kosten, die durch den hohen Verbrauch an Papier entstehen, erheblich reduziert. Der gesamte Prozess soll elektronisch erfolgen. Dafür mussten alle Formulare elektronisch aufbereitet werden.

Danach bestand die größte Herausforderung darin, die von den Versicherungsvertretern im Altsystem gesammelten Informationen zu verbinden, sowie die Aktualisierung der Hauptserver der Versicherungsanstalt in Echtzeit. Dies war die wichtigste Aufgabe, da die ROI Berechnung darauf basiert, dass die Versicherungspolizze nach deren Erstellung sofort in Kraft tritt. Aus diesem Grund wollte Phoenix, dass alle Unterschriften direkt am Point of Sale geleistet und erfasst werden, damit der Vertrag sofort vor Ort rechtsgültig zustande kommt.

Der Systemintegrator war damit beauftragt, die elektronisch signierten Dokumente in den Hauptserver des Headquarters einzubinden. Der SIGNificant Server wurde nahtlos in eben diesen Server integriert.

Die Lösung 

Die SIGNificant Unterschriftsfelder wurden, entsprechend der vordefinierten Bestimmung und dem Unterzeichner, allen elektronischen Formularen hinzugefügt. Sobald sich der Versicherungsvertreter, unter Verwendung seines Laptops und einer GPRS Verbindung, ein Formular vom Firmenportal herunterladet und dieses mit den Versicherungskonditionen ausfüllt, erscheint ein Menü mit allen erforderlichen Unterschriften. Er kann dann mühelos zu der exakten Position navigieren an der die Unterschrift benötigt wird.

Phoenix hat alle Vertreter mit einem plug-and-play Unterschriften Tablet von Wacom ausgestattet, die einfach mittels USB Stecker mit dem Laptop verbunden werden können. 

Während des Unterschriftenvorgangs erfasst der SIGNificant Server auch die biometrischen Daten der unterzeichnenden Person, und erstellt daraus ein biometrisches Profil (aus mind. 6 Unterschriften). Jede spätere Änderung oder Ergänzung zu dieser Polizze bedarf einer biometrischen Unterschrifts-Authentifizierung des jeweiligen Unterzeichners.

Sind alle Informationen und Unterschriften erfasst, wird die Polizze in Echtzeit an den Hauptserver geschickt. Nach Freigabe wird eine Polizzen-Nummer ausgefolgt. Der Versicherungsvertreter kann dann dem Kunden die Polizze e-mailen/faxen oder direkt ausdrucken, die Versicherungsgesellschaft archiviert nur das elektronische Originalformular.

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    Gartner Analystin Kimberly Harris-Ferrante veröffentlichte kürzlich eine neue Case-Study über digitale Signaturen im Versicherungsbereich.

     

     

    Zusammenfassung:

    Versicherungen sollen digitale Signaturen verwenden um ihre Dokumentmanagementkosten über alle Vertriebskanäle zu optimieren.

    Key Findings:

    • Versicherungen brauchen digitale Signaturen um Ihre Salesprozesse zu verbessern.
    • Digitale Signaturen helfen operative Kosten zu senken (Versandkosten, Dokumenterzeugungs- und Dokumentmanagementkosten)
    • Digitale Signaturen sollten über alle Vertriebskanäle verwendet werden vom Versicherungsaußendienst bis zum Call Center.
    • Digitale Signaturen sind eine wesentliches Element einer e-Commerce Strategie. 

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    Unser Partner DIG digital-information-gateway GmbH hat eine Stellungnahme als Reaktion auf folgenden Artikel der WKOÖ verfasst, den wir hier auch gerne auszugsweise veröffentlichen:

    Sehr geehrte Damen und Herren!

    Mit großer Verwunderung haben wir in der OÖ Wirtschaft, Folge 49, den Artikel „Vorsteuerabzug auch bei E-Rechnung“ aus Ihrer Reihe „Bürokratie Stopp“ gelesen….

    Sinn und Zweck der elektronischen Signatur ist nicht nur, die eigenhändige Unterschrift zu ersetzen wie in Ihrem Bericht erörtert, sondern vielmehr die Herkunft und Echtheit des Dokumentes zu gewährleisten, da bei der elektronischen Übertragung an vielen Stellen vom Versand bis zum Erhalt mögliche Manipulation ausgeschlossen werden soll. Dies gelingt mit der Anbringung einer elektronischen Signatur und macht dazu das Dokument auch noch unveränderbar.

    Die Forderung der WKO Oberösterreich, den Vorsteuerabzug auch dann anzuerkennen, wenn eine E-Rechnung nicht elektronisch signiert ist, würde dem ungerechtfertigtem Vorsteuerabzug Tür und Tor öffnen und eine Überprüfung von Herkunft und Echtheit einer E-Rechnung unmöglich machen. Jeder Schüler weiß heute schon, wie er mit Hilfe von Bild- und Textbearbeitungsprogrammen Logos von Unternehmen kopiert und so schnell mal ein Dokument „bastelt“, das täuschend echt aussieht. Dies kann man am besten bei gefälschten Zeugnissen in der Realität beobachten.

    ….

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Eisler, CEO
    DIG digital-information-gateway GmbH

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    KPN, ein führender Anbieter von Telekommunikation und ICT in den Niederlanden, hat mit unserem Partner Lucom GmbH unsere elektronischen Unterschriftslösungen in 150 seiner Geschäfte eingeführt. Dies hat KPN ermöglicht, das Ausdrucken der Verträge in den Geschäften komplett zu vermeiden. Auf diese Weise konnten ca. 700.000 Euro pro Jahr eingespart werden.

    Diese erhebliche Einsparung wurde möglich dank der Umstellung auf papierlose Abläufe und damit der Vermeidung aller Kosten in Bezug auf Papier, Toner, Scannen, Verschicken, Archivieren und Personal. Gleichzeitig konnten die neuen papierlosen Abläufe vollständig in die bestehende IT-Umgebung eingebunden werden.

    Zusätzlich hat diese neue Initiative wegen der schnellen elektronischen Übertragung der Verträge eine rasche Dokumentenerledigung ermöglicht, woraus eine verbesserte Kundenbetreuung sowie eine höhere Kundenzufriedenheit resultiert.

    Projektteam (v.l.n.r.): Edwin Hammerstein (KPN), Berend Hofman (Lucom), Olaf Slomp (KPN) und Jan van Buren (Lucom).

    Zum vollständigen Interview mit KPN – Siehe hier. (In Holländisch)

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    Auf seinem Blog nennt Mancini, Vorsitzender der internationalen Hersteller und Anwendervereinigung Association for Information and Image Management (AIIM), Fakten, die Unternehmen einmal bedenken sollten, wenn sie über die Verwaltung von Dokumenten und Inhalten debattieren. Zwar basieren einige Zahlen auf Erhebungen in den USA, doch interessant sind sie allemal.

    • Es kostet Unternehmen 20 Dollar, ein Dokument abzulegen, 120 Dollar ein falsch abgelegten Dokument wieder zu finden und 220 Dollar ein Dokument wieder herzustellen.
    • 7,5 Prozent aller Dokumente gehen verloren, weitere drei Prozent werden falsch abgelegt.
    • Fachanwender widmen zwischen fünf und 15 Prozent ihrer Arbeitszeit mit dem Lesen von Informationen, aber bis zu 50 Prozent ihrer Zeit mit der Suche nach ihnen.
    • Ein Geschäftsdokument wird durchschnittlich 19 Mal fotokopiert.
    • Allein in den USA horten Unternehmen über 4 Billionen Papierdokumente und ihre Zahl wächst laut Analysen von PricewaterhouseCoopers jährlich um 22 Prozent.
    • Unternehmensanwender erhielten 2007 durchschnittlich 18 Megabyte an E-Mails pro Tag. Bis 2011 sollen es 28 Megabyte am Tag sein.
    • Unternehmensanwender schicken und empfangen laut einer Untersuchung der Radicati Group etwa 133 E-Mails am Tag.
    • Ein professionelles Faxgerät kostet 6.200 Dollar im Jahr. Durchschnittlich gehen für den manuellen Versand eines Fax 8 Minuten Arbeitszeit drauf.
    • Die durchschnittlichen Kosten für den Versand eines Päckchens per Kurier liegen zwischen acht und 15 Dollar.
    • Die Kosten für Büroraum sind 2008 weltweit um durchschnittlich 19 Prozent gestiegen.

    * Sascha Alexander ist Redakteur der Computerwoche.

    Quelle: http://www.computerwelt.at/detailArticle.asp?a=118629&n=2&utm_source=CWNewsletter&UTM_medium=Newsletter

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    Durch die Kompatibilität mit dem SAFE-BioPharma-Standard sind die xyzmo SIGNificant Lösungen für die Pharmaindustrie von hoher Attraktivität.  Wir ermutigen unsere Mitglieder, dieser Signaturtechnologie mit ihrer  „Drei-Stufen-Authentifizierung“ vermehrt Aufmerksamkeit zu schenken”,  sagt Mollie Shields-Uehling, Präsident und CEO, SAFE-BioPharma Association.

    “Die SAFE-BioPharma Zertifizierung bedeutet einen weiteren Durchbruch der xyzmo SIGNificant Group auf dem US-Markt. Sie verschafft uns einen erheblichen Vorteil gegenüber unserem direkten Wettbewerb in der Pharmaindustrie und dem Gesundheitswesen”, kommentiert xyzmo’s VP Sales Jürgen Hirtenfelder.

    Die xyzmo  SIGNificant Produktpalette bietet optional eine biometrische Unterschriften-Authentifizierung. Eine Funktion, die kein anderer SAFE-BioPharma Partner vorzuweisen hat. Diese zusätzliche Authentifizierung hilft Fälschungen zu verhindern und stellt sicher, dass nur die berechtigten Unterzeichner bestimmte Dokumente signieren können.  

    Darüber hinaus bietet die einzigartige xyzmo SIGNificant Technologie drei getrennte Stufen der Authentifizierung an. Neben dem digitalen Zertifikat und den PINs und Passwörtern der einzelnen Anwender wird die Sicherheit vor allem durch einen digitalen Stempel gewährleistet, der die handschriftliche Unterschrift  des Unterzeichners beinhaltet. Diese Unterschrift wird mit all ihren biometrischen Merkmalen wie Rhythmus, Geschwindigkeit, Druck, Winkel, und Beschleunigung aufgezeichnet. Alle beim Unterschriftsprozess erfassten Daten werden im digital unterschriebenen Dokument im Standard-Dateiformat gespeichert.  

    Pharmazeutische Unternehmen haben jetzt die Möglichkeit, alle Prozesse, die derzeit eine eigenhändige Unterschrift auf Papier erfordern, zu optimieren und vollständig elektronisch abzubilden. Optional kann bereits zum Zeitpunkt des Unterschreibens  die Identität des Unterzeichners überprüft  werden. Anwendungsbeispiele der xyzmo SIGNificant Technologie sind eLab Notebooks, Antragsformulare für Arztproben, elektronische Verträge, behördliche Ausschreibungen, Stellungnahmen und Angebote und vieles mehr. Neben der eigenhändigen Unterschrift können auch Tokens, Smartcards und alle Arten von lokalen Zertifikaten in der xyzmo SIGNificant Technologie verwendet werden. 

    Über SAFE-BioPharma Association

    Die SAFE-BioPharma Association ist die Non-Profit-Vereinigung, die die SAFE-BioPharma ™ Standards für die digitale Identität und Unterschrift für die Pharma-und Healthcare-Industrie eingeführt hat und verwaltet.

    SAFE-BioPharma’s Vision ist es, die Umstellung auf  vollständig elektronischen Geschäftsverkehr bei  allen biopharmazeutischen und sonstigen Gesellschaften im Gesundheitswesen bis zum Jahr 2012 voranzutreiben. Mitglieder der Vereinigung sind: Amgen (NASDAQ: AMGN), AstraZeneca (NYSE: AZN), Bristol-Myers Squibb (NYSE: BMY), Genzyme (NASDAQ: GENZ), GlaxoSmithKline (NYSE: GSK), Johnson & Johnson (NYSE: JNJ), Merck (NYSE: MRK), Pfizer (NYSE: PFE), Procter & Gamble (NYSE: PG), Roche und Sanofi-Aventis (NYSE: SNY). Weitere Informationen finden Sie unter www.safe-biopharma.org.

    SAFE-BioPharma ™ ist ein Warenzeichen der SAFE-BioPharma Association. Jede Verwendung dieser Marke erfordert die Genehmigung der SAFE-BioPharma Association.

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