Stellungnahme zum aktuellen e-Invoicing Report der EU-Expertengruppe

January 21st, 2010

Die EU-Expertengruppe hat im Nov. 2009 einen neuen e-Invoicing Report veröffentlicht. Bei dem Report handelt es sich um einen Vorschlag der EU-Expertengruppe, der ursprünglich zum Ziel haben soll, dass Rechnungsprozesse insbesondere im internationalen Umfeld einheitlich, einfach und zugleich sicher für alle Unternehmen umsetzbar sind.

Diese Zielsetzung wird mit den aktuellen Vorschlägen leider nicht erreicht. Das Gegenteil ist der Fall. Die Vorschläge der EU-Expertengruppe wirken in mehreren Punkten einer Entbürokratisierung entgegen, erschweren die Tätigkeit insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen und erhöhen das Sicherheitsrisiko für alle Unternehmen.

Zentrales Element in den Vorschlägen der EU-Expertengruppe ist der Ersatz einheitlich geregelter elektronischer Signaturen im e-Invoicing durch „interne Kontrollen“. Dies bedeutet sicherheitstechnisch ein Rückschritt und gleichzeitig den Zerfall der bestehenden EU-weiten einheitlichen Regelung in nationalstaatliche, uneinheitliche Anforderungen. Somit wären höhere Kosten und Sicherheitsrisiken für alle Unternehmen in der EU zu befürchten. Uneinheitliche, nationalstaatliche Anforderungen bürden sowohl Konzernen und insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen zusätzliche Lasten für internationale Rechnungsprozesse auf. 

Die Umsetzung der Vorschläge der Expertengruppe hätte folgende negative Auswirkungen: 

  • Der Verzicht auf die bereits heute bestehenden klaren EU-weiten Rahmenbedingungen hätte intransparente, nicht einheitliche, nationalstaatliche Einzelregelungen zur Folge.   
  • Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen „internen Kontrollen“ resultieren in der Praxis in unterschiedlichen nationalen Definitionen und Anforderungen.
  • Ohne das international standardisierte und anerkannte Instrument der elektronischen Signatur, kann die Authentizität und Integrität einer elektronischen Rechnung nicht überall und jederzeit einheitlich nachgewiesen werden. So wären Unternehmen und Behörden gezwungen eine Vielzahl an Maßnahmen zu ergreifen, um dies lokal und international ersatzweise hinreichend zu sichern.
  • Die bereits heute bestehende einheitliche Anerkennung von elektronischen Rechnungen, wäre durch eine nationalstaatlich orientierte Definition von internen Kontrollen gefährdet. Dies bedeutet ein wesentlich höhere Investitionsrisiko für alle international tätigen Unternehmen.
  • Elektronische Rechnungen, deren Authentizität und Integrität nicht hinreichend geschützt wird, ermöglichen einfachen und massenhaften Vorsteuerbetrug auch über Landesgrenzen hinweg. Diese Betrugsfälle gehen dabei nicht nur zu Lasten der Finanzbehörden, sondern aller Steuerzahler.           
  • Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen werden durch Ersatz der elektronischen Signatur durch „interne Kontrollen“ genötigt, sich auf eine Mehrzahl an unterschiedlichen Anforderungen und Verfahren einzustellen. Dies benachteiligt besonders kleinere Unternehmen, da der Aufwand unterschiedliche Verfahren zu implementieren in der Regel für diese Unternehmen nicht wirtschaftlich darstellbar ist.

Da die EU-Rechnungsrichtlinie in den vergangenen Jahren in den EU-Staaten erfolgreich umgesetzt wurde, besteht aktuell kein Grund zur Ergreifung Änderung der Richtlinie und Aufbau zusätzlicher bürokratischer Hürden. Eine Vielzahl von Unternehmen aller Größen und Branchen praktizieren sicheres e-Invoicing mit elektronischen Signaturen seit Jahren grenzüberschreitend. Hierfür sind zahlreiche Signaturtechnologien von unterschiedlichen Herstellern und Dienstleistern am Markt verfügbar und praktisch erprobt

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